ab dem vollendeten 9.Lebensjahr | ||
A. Kursort: Der Kurs für die Schnorchelprüfung kann in jedem sicheren Wasserbereich mit ca. 3 m Wassertiefe abgehalten werden. B. Vorbedingungen: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab dem vollendeten 9. Lebensjahr, die ein ärztliches Tauchtauglichkeitsattest für Schnorcheltauchen besitzen. Eine ÖWR-Mitgliedschaft ist wünschenswert und aus versicherungstechnischen Gründen zu empfehlen. Vor Kursbeginn müssen die Teilnehmer ihre Schwimmkenntnisse nachweisen. C. Kurs und Abschlussprüfung: Schulungs- und prüfberechtigt sind ÖWR-Tauchlehrer und -Assistenten sowie ÖWR-Rettungsschwimmlehrer, die zumindest den Vorbereitungskurs zum Grundtauchschein der ÖWR positiv abgeschlossen haben. Der praktische Kursteil einschließlich der entsprechenden Prüfungen ist auf 6 Übungseinheiten à 30 min aufzuteilen. Die Theorie soll in 3 Übungseinheiten à 30 min erarbeitet werden. Nach einem positiven Kursabschluss erhält der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin hierfür eine Bestätigung (Urkunde). D. Erforderliche praktische Fähigkeiten:
Schnorchelschein 2 (Vorbereitung zum ÖWR-Taucher*)
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ab dem vollendeten 13.Lebensjahr |
A. Kursort: Der Kurs kann überall dort abgehalten werden, wo für die praktischen Übungen ein begrenzter Wasserbereich mit ca. 4 m Tiefe zur Verfügung steht. B. Vorbedingung: Teilnahmeberechtigt sind aktive ÖWR-Mitglieder, die im Besitz des ÖWR-Helferscheines sind. C. Abschlussprüfung: Grundsätzlich sind nur ÖWR-Lehrtauchscheininhaber zur Prüfungsabnahme berechtigt. Sie bestätigen den erfolgreichen Kursabschluss auf der letzten Seite der Mitgliedskarte des Prüflings (unter „Raum für besondere Eintragungen“). D. Erforderliche praktische Fähigkeiten:
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